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Am 22. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft und fordert von vielen Unternehmen eine klare Anpassung ihrer digitalen Angebote. Speziell Webseiten müssen ab dem 28. Juni 2025 barrierefrei sein – mit wenigen Ausnahmen, wie rein B2B-Plattformen und kleinere Unternehmen unterhalb einer bestimmten Mindestgröße. Doch was bedeutet das konkret?
Barrierefreiheit bedeutet, dass digitale Inhalte für alle Menschen zugänglich sein müssen, unabhängig von individuellen Einschränkungen. Webseiten müssen mindestens eine Bedienungsform bereitstellen, die die Nutzung auch unter folgenden Bedingungen ermöglicht:
Fehlendes oder eingeschränktes Sehvermögen (z. B. Screenreader-Unterstützung, kontrastreiche Darstellung, alternative Texte für Bilder)
Fehlende Farbunterscheidungsfähigkeit (z. B. klare Symboliken neben Farbmarkierungen)
Fehlendes oder eingeschränktes Hörvermögen (z. B. Untertitel für Videos, Transkriptionen von Audioinhalten)
Eingeschränkte Feinmotorik oder fehlende Handmuskelkraft (z. B. Navigation ohne Maus, große klickbare Flächen)
Fehlende gleichzeitige Bedienung mehrerer Elemente (z. B. keine zeitkritischen Interaktionen)
Anfälligkeit für fotosensitive Anfälle (z. B. Vermeidung von schnell blinkenden Elementen)
Kognitive Einschränkungen (z. B. einfache Sprache, klare und intuitive Navigation)
Die Frist scheint noch fern, doch der Weg zur Barrierefreiheit ist nicht mit einem einzigen Update erledigt. Unternehmen sollten frühzeitig handeln, um rechtzeitig konforme und benutzerfreundliche Lösungen bereitzustellen. Neben der rechtlichen Notwendigkeit birgt digitale Barrierefreiheit auch wirtschaftliche Vorteile:
Erweiterung der Zielgruppe: Rund 15 % der Weltbevölkerung lebt mit einer Form von Behinderung. Ein barrierefreier Webauftritt erschließt also neue potenzielle Kunden.
Bessere Usability für alle: Viele Barrierefreiheits-Maßnahmen verbessern die Nutzererfahrung insgesamt, z. B. durch eine klarere Struktur oder intuitive Navigation.
SEO-Vorteile: Google und andere Suchmaschinen bewerten barrierefreie Webseiten positiv, da eine klare Struktur, alternative Texte und optimierte Inhalte die Auffindbarkeit erhöhen.
Vermeidung rechtlicher Risiken: Wer nicht rechtzeitig handelt, riskiert Abmahnungen oder gar Bußgelder.
Die Umsetzung von Barrierefreiheit erfordert technisches Know-how und eine strategische Herangehensweise. Als erfahrener IT-Dienstleister unterstützen wir Unternehmen dabei, ihre Webseiten nicht nur konform, sondern auch nutzerfreundlich und zukunftssicher zu gestalten.
Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Analyse und praxisnahe Umsetzung. Lassen Sie uns gemeinsam sicherstellen, dass Ihre Webseite den neuen Anforderungen entspricht – und dabei einen echten Mehrwert für alle Nutzer bietet.
Quellen:
https://bfsg-gesetz.de
https://bfsg-gesetz.de/bfsgv/
https://www.ihk-muenchen.de/de/Service/Recht-und-Steuern/Werbung-Fairer-Wettbewerb/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz/?utm_source=chatgpt.com